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   BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62   

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BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62 (https://dejure.org/1962,852)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1962 - I ZB 12/62 (https://dejure.org/1962,852)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1962 - I ZB 12/62 (https://dejure.org/1962,852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 379
  • GRUR 1962, 279
  • GRUR 1963, 279
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
    Daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350 = Bl. 1959, 258 ff) gegen die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts den Weg der Anfechtungsklage bei dem Verwaltungsgericht als gegeben erachtet habe, beruhe darauf, daß das Bundesverwaltungsgericht aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 GG und einer Parallele zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Verbindung mit der Feststellung, daß die damaligen Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts Verwaltungsorgane, nicht Organe der unabhängigen Rechtsprechung gewesen seien, die Folgerung abgeleitet habe, die Verwaltungsakte des Deutschen Patentamts müßten, wenn ein Widerspruch dessen, der sich durch sie verletzt fühle, - nämlich seine Beschwerde an den Senat des Patentamts - nicht zum Erfolge geführt habe, einer richterlichen Nachprüfung in gleicher Weise zugänglich sein wie Maßnahmen sonstiger Verwaltungsbehörden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in dem Urteil vom 13. Juni 1959 (BVerwGE 8, 350 ff) mit der Frage des "Rechtswegs" gegen die Entscheidungen der Beschwerdesenate des Deutschen Patentamts zu befassen.

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
    In Fällen, in denen ein anderer Rechtsweg zum gleichen Ziele führt, ist nun aber auch von den Verwaltungsgerichten schon wiederholt das Rechtsschutzinteresse an der Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs verneint worden (vgl. Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit 2. Aufl. § 42 Anm. III 5 a.E. S. 132 und Redeker/v. Oertzen VwGO § 42 Rdn. 72 mit BVerwGE 1, 39, 41 [BVerwG 08.12.1953 - I C 4/53] /42; 4, 317, 331/32; 11, 249, 251/52 sowie die Entscheidungen des Bayer. Verw.Ger.
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 203.59
    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
    In Fällen, in denen ein anderer Rechtsweg zum gleichen Ziele führt, ist nun aber auch von den Verwaltungsgerichten schon wiederholt das Rechtsschutzinteresse an der Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs verneint worden (vgl. Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit 2. Aufl. § 42 Anm. III 5 a.E. S. 132 und Redeker/v. Oertzen VwGO § 42 Rdn. 72 mit BVerwGE 1, 39, 41 [BVerwG 08.12.1953 - I C 4/53] /42; 4, 317, 331/32; 11, 249, 251/52 sowie die Entscheidungen des Bayer. Verw.Ger.
  • BVerwG, 08.12.1953 - I C 4.53

    Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung einer gegen die Festsetzung

    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
    In Fällen, in denen ein anderer Rechtsweg zum gleichen Ziele führt, ist nun aber auch von den Verwaltungsgerichten schon wiederholt das Rechtsschutzinteresse an der Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs verneint worden (vgl. Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit 2. Aufl. § 42 Anm. III 5 a.E. S. 132 und Redeker/v. Oertzen VwGO § 42 Rdn. 72 mit BVerwGE 1, 39, 41 [BVerwG 08.12.1953 - I C 4/53] /42; 4, 317, 331/32; 11, 249, 251/52 sowie die Entscheidungen des Bayer. Verw.Ger.
  • BGH, 27.04.1962 - I ZB 4/61

    Rechtsweg in Warenzeichensachen

    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
    München vom 16. Oktober 1959 - GRUR 1960, 191 - und vom 15. Januar 1960 - MittDPatAnw 1960, 117 - [daß der erkennende Senat in einer gleichliegenden dritten Sache - GRUR 1962, 456, Germataler Sprudel - diesen beiden Entscheidungen nicht gefolgt ist, beruht auf anderen Gründen]; gegen die Entscheidung vom 16. Oktober 1959 allerdings auch die Berufungsentscheidung Bayer. VGH E NF 13, 123).
  • BPatG, 08.02.1962 - 10 W 628/61
    Auszug aus BGH, 16.11.1962 - I ZB 12/62
    Der 10. Senat des Bundespatentgerichts verwarf sodann ohne mündliche Verhandlung durch den hier angefochtenen Beschluß vom 8. Februar 1962 (10 W 628/61) ihre Beschwerde als unzulässig, ließ aber in dem Beschluß die Rechtsbeschwerde zu.
  • BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von

    Dritte, die sich mittels Einspruchs gegen die nachgesuchte Patenterteilung gewandt hatten, konnten zu der Zeit, als die Akte des Deutschen Patentamts der Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten unterlagen, die Erteilung des Patents mit der verwaltungsgerichtlichen Klage anfechten (Ergänzung zu I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" -).

    Der Beschwerdesenat hat seine Auffassung unter Bezugnahme auf eine Bemerkung in dem Beschluß des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" - (GRUR 1963, 279, 281 a.E. = BlPMZ 1963, 124, 127 vor 4. = BPatGerE 2, 244, 253 vor 4.) sowie auf das oben erwähnte Urteil des 1. Senats (Nichtigkeitssenats I) des Bundespatentgerichts 1 Ni 4/62 vom 20. Februar 1963 (BPatGerE 3, 119 = BlPMZ 1963, 170) im wesentlichen damit begründet, daß die beiden Einsprechenden durch die Erhebung ihres Einspruchs eine besondere Rechtsstellung erlangt gehabt hätten, in die der Verwaltungsakt der Patenterteilung eingegriffen habe, und daß sie durch die Patenterteilung auch beschwert gewesen seien.

    Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das in dem bereits erwähnten Beschluß I ZB 12/62 vom 16. November 1962 - "Weidepumpe" - (GRUR 1963, 279 ff, 280 rechts unten = BlPMZ 1963, 124, 126 rechts Mitte = BPatGerE 2, 244, 250) ebenfalls nicht näher erörtert.

    Als von dieser Entscheidung in ihren Rechten Betroffene brauchen sie sich nicht darauf verweisen zu lassen, daß ihnen der Weg der Nichtigkeitsklage gegen das erteilte Patent offengestanden habe und noch offenstehe, wie das der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem mehrfach erwähnten Beschluß I ZB 12/62 vom 16. November 1962 mit Recht denjenigen entgegengehalten hat, die sich nicht mittels Einspruchs gegen eine nachgesuchte Patenterteilung gewandt hatten.

  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

    Gegen das Patent kann nach Maßgabe des § 59 Abs. 1 Satz 1 PatG - außer bei hier nicht vorliegender widerrechtlicher Entnahme - jedermann Einspruch erheben, ohne ein eigenes Interesse dartun oder beweisen zu müssen (vgl. BGH GRUR 1963, 279, 281 - Weidepumpe).
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08

    Dichtungsanordnung

    Aus dem Verhältnis der Regelung in § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG zu derjenigen in § 78 Nr. 1 PatG (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.11.1962 - I ZB 12/62, GRUR 1962, 279 - Weidepumpe) ergibt sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung schon deshalb nichts Abweichendes, weil sich diese Regelungen lediglich auf die mündliche Verhandlung, nicht aber auf die Erforderlichkeit einer Anhörung beziehen und weil hier, anders als von § 79 Abs. 2 PatG vorausgesetzt, hier nicht über die Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern über die Zulässigkeit eines Einspruchs zu entscheiden ist.
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 39/08

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs im schriftlichen Verfahren

    Aus dem Verhältnis der Regelung in § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG zu derjenigen in § 78 Nr. 1 PatG (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.11.1962 - I ZB 12/62, GRUR 1962, 279 - Weidepumpe) ergibt sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung schon deshalb nichts Abweichendes, weil sich diese Regelungen lediglich auf die mündliche Verhandlung, nicht aber auf die Erforderlichkeit einer Anhörung beziehen und weil hier, anders als von § 79 Abs. 2 PatG vorausgesetzt, hier nicht über die Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern über die Zulässigkeit eines Einspruchs zu entscheiden ist.
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 40/08

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Patengerichts ohne Durchführung einer

    Aus dem Verhältnis der Regelung in § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG zu derjenigen in § 78 Nr. 1 PatG (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.11.1962 - I ZB 12/62, GRUR 1962, 279 - Weidepumpe) ergibt sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerdeerwiderung schon deshalb nichts Abweichendes, weil sich diese Regelungen lediglich auf die mündliche Verhandlung, nicht aber auf die Erforderlichkeit einer Anhörung beziehen und weil hier, anders als von § 79 Abs. 2 PatG vorausgesetzt, hier nicht über die Zulässigkeit einer Beschwerde, sondern über die Zulässigkeit eines Einspruchs zu entscheiden ist.
  • BGH, 11.01.2017 - X ZA 2/15

    Antrag des Patentanmelders auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur

    Auf das Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand finden diese für die nachgeholte Handlung geltenden Vorschriften nach § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Anwendung (BPatGE 41, 130, 133 f.; Benkard/Schäfers, 11. Aufl. (2015), § 123 PatG Rn. 64; Busse/Engels, 8. Aufl. (2016), § 78 PatG Rn. 26; vgl. zur mit § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 36p Abs. 2 Satz 3 PatG i. d. F. des 6. ÜberlG vom 23. März 1961 [BGBl. I, S. 274]: BGH, Beschluss vom 16. November 1962 - I ZB 12/62, GRUR 1963, 279 - Weidepumpe).
  • BGH, 15.01.2018 - X ZB 2/16

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde i.R.e. Verfahrenskostenhilfeantrags des

    Auf das Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand finden diese für die nachgeholte Handlung geltenden Vorschriften nach § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Anwendung (BPatGE 41, 130, 133 f.; Benkard/Schäfers, 11. Aufl. (2015), § 123 PatG Rn. 64; Busse/Engels, 8. Aufl. (2016), § 78 PatG Rn. 26; vgl. zur mit § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 36p Abs. 2 Satz 3 PatG idF des 6. ÜberlG vom 23. März 1961 [BGBl. I, S. 274]: BGH, Beschluss vom 16. November 1962 - I ZB 12/62, GRUR 1963, 279 - Weidepumpe).
  • BGH, 11.01.2017 - X ZA 3/15

    Antrag des Patentanmelders auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur

    Auf das Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand finden diese für die nachgeholte Handlung geltenden Vorschriften nach § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Anwendung (BPatGE 41, 130, 133 f.; Benkard/Schäfers, 11. Aufl. (2015), § 123 PatG Rn. 64; Busse/Engels, 8. Aufl. (2016), § 78 PatG Rn. 26; vgl. zur mit § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 36p Abs. 2 Satz 3 PatG i.d.F. des 6. ÜberlG vom 23. März 1961 [BGBl. I, S. 274]: BGH, Beschluss vom 16. November 1962 - I ZB 12/62, GRUR 1963, 279 - Weidepumpe).
  • BGH, 11.01.2017 - X ZA 4/15

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zur Durchführung des

    Auf das Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand finden diese für die nachgeholte Handlung geltenden Vorschriften nach § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechende Anwendung (BPatGE 41, 130, 133 f.; Benkard/Schäfers, 11. Aufl. (2015), § 123 PatG Rn. 64; Busse/Engels, 8. Aufl. (2016), § 78 PatG Rn. 26; vgl. zur mit § 79 Abs. 2 Satz 2 PatG gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 36p Abs. 2 Satz 3 PatG i.d.F. des 6. ÜberlG vom 23. März 1961 [BGBl. I, S. 274]: BGH, Beschluss vom 16. November 1962 - I ZB 12/62, GRUR 1963, 279 - Weidepumpe).
  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur

    Das hat in Bezug auf den Rechtsbehelf der verwaltungsgerichtlichen Klage bereits der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Beschluß vom 16. November 1962 (GRUR 1963, 279 "Weidepumpe") ausgesprochen, den der erkennende Senat in dem Beschluß vom 18. Februar 1965 (GRUR 1965, 416 "Schweißelektrode") jedenfalls im Ergebnis bestätigt hat.
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 213/63

    Rechtsmittel

  • BPatG, 21.04.2005 - 10 W (pat) 47/04
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